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:: AGB  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung
  Alle Lieferungen und Leistungen der IDEO Laboratories GmbH (im Folgenden „IDEO Laboratories GmbH“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der schriftlichen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages (im Folgenden „Hauptvertrag“ genannt) und der dem Hauptvertrag beigefügten nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt).
 
2. Vertragsschluss
  Von IDEO Laboratories GmbH abgegebene Angebote und Preise sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn IDEO Laboratories GmbH die Annahme des Angebots von IDEO Laboratories GmbH durch den Kunden und damit den Vertrag schriftlich bestätigt.
 
3. Überlassene Unterlagen
  IDEO Laboratories GmbH behält sich an allen in Zusammenhang mit der Auftragser­teilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen usw.) die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit IDEO Laboratories GmbH dies dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich gestattet hat. Soweit IDEO Laboratories GmbH das Angebot des Kunden nicht annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an IDEO Laboratories GmbH zurückzusenden.
 
4. Leistungsumfang
4.1. Die für die ordnungsgemäße Installation der Hard- oder Software technisch notwendigen Voraussetzungen lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung rechtzeitig vor Anlieferung der Hard- oder Software herstellen. Die technischen Installationsvoraussetzungen müssen den im Hauptvertrag genannten Installationsrichtlinien und Fachnormen entsprechen. Die Installation der Hard- oder Software selbst erfolgt durch IDEO Laboratories GmbH nur, soweit dies schriftlich vereinbart ist.
4.2. Schulungen und Einarbeitungen für die Nutzung von Software führt IDEO Laboratories GmbH nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen eine gesonderte Vergütung durch, es sei denn die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, IDEO Laboratories GmbH auf entsprechende Anforderung unverzüglich alle Angaben unentgeltlich zu machen, die zur Erbringung einer vertragsgerechten Leistung erforderlich sind. Hierzu wird der Kunde IDEO Laboratories GmbH insbesondere auf entsprechende Anforderung unverzüglich ausreichend Arbeitsdaten zur Verfügung stellen, um die Funktions- und Betriebsfähigkeit der Hard- oder Software im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Leistungsangaben überprüfen zu können. Ebenso wird der Kunde unverzüglich auf entsprechende Anforderung von IDEO Laboratories GmbH gewonnene Testergebnisse unentgeltlich auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsangaben auswerten und überprüfen.
4.4. IDEO Laboratories GmbH legt bei der Erbringung ihrer Leistungen alle Angaben des Kunden als richtig zugrunde. IDEO Laboratories GmbH überprüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundenangaben nur, wenn dies im Hauptvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
4.5. Soweit erforderlich, räumt der Kunde IDEO Laboratories GmbH die Möglichkeit ein, die Hard- oder Software beim Kunden oder ihrem sonstigen Einsatzort im notwendigen Umfang zu testen.
4.6. Zu jeder gelieferten Software übergibt IDEO Laboratories GmbH unentgeltlich ein Exemplar einer Anwenderbeschreibung. Bei im Handel nicht frei verkäuflicher Software (im Folgenden „Individualsoftware“ genannt) übergibt IDEO Laboratories GmbH auf Anforderung des Kunden unentgeltlich ein Exemplar einer Anwender-Dokumentation. Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Software-Unterlagen sind gesondert zu vergüten.
4.7. IDEO Laboratories GmbH überträgt dem Kunden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung der vertraglich vereinbarten Hard- oder Softwarelieferungen hinausgehen. Der Kunde wird die Hard- oder Software und die dazugehörigen Dokumentationen vertraulich behandeln und durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugtem Zugriff schützen.
4.8. Es ist dem Kunden ohne schriftliche Einwilligung von IDEO Laboratories GmbH nicht gestattet, die Hard- oder Software oder die dazugehörigen Dokumentationen ganz oder teilweise zu ändern, anzupassen, zu dekompilieren, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. Soweit IDEO Laboratories GmbH einer Änderung oder Anpassung durch den Kunden zustimmt, erfolgt die Änderung und Anpassung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auch für die vom Kunden mit Einwilligung von IDEO Laboratories GmbH geänderte oder angepasste Hard- oder Software und die dazugehörigen Dokumentationen gelten die vorstehenden Regelungen.
4.9. Es ist dem Kunden ohne schriftliche Einwilligung von IDEO Laboratories GmbH nicht gestattet, das Know-How von IDEO Laboratories GmbH zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
4.10. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die betreffende Software zu löschen und die gesamte Software einschließlich aller Kopien oder Teil­kopien von unveränderten und geänderten oder angepassten Fassungen sowie die dazugehörigen Dokumentationen an IDEO Laboratories GmbH zurückzugeben.
 
5. Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Anlieferung der Hard- oder Software beim Kunden. Bei der Lieferung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit der Abnahme durch den Kunden.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, die Hard- oder Software und etwaig mitgelieferte Dokumentationen zu untersuchen und IDEO Laboratories GmbH offensichtliche Lieferunvollständigkeiten oder offensichtliche Mängel unter konkreter Bezeichnung der Unvollständigkeit oder des Mangels schriftlich mitzuteilen. Verborgene Lieferunvollständigkeiten oder verborgene Mängel sind IDEO Laboratories GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB gelten abweichend von den vorstehenden Bestimmungen die Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, IDEO Laboratories GmbH die Überprüfung der reklamierten Hard- und Software nach Wahl von IDEO Laboratories GmbH beim Kunden oder bei IDEO Laboratories GmbH zu gestatten. Verweigert der Kunde die Überprüfung der Hard- oder Software durch IDEO, wird IDEO Laboratories GmbH von der Gewährleistung frei.
5.4. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn eine angemessene Anzahl von Nacherfüllungsversuchen in einer angemessenen Nachbesserungszeit fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung nach den gesetz­lichen Vorschriften zu verlangen.
5.5. IDEO Laboratories GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch äußere Einflüsse, durch Bedienungsfehler, durch eine fehlerhafte Installation durch den Kunden oder durch einen Dritten, durch die Nichtbefolgung von Betriebs- bzw. Wartungsanweisungen oder durch Eingriffe in die Hard- oder Software durch den Kunden oder durch einen Dritten entstehen. IDEO Laboratories GmbH übernimmt ferner keine Gewähr für Schäden, die durch den Betrieb der Hard- oder Software mit nicht kompatibler Hard- oder Software oder nicht kompatiblen Verbrauchsmaterialien entstehen, es sei denn, IDEO Laboratories GmbH hat die Kompatibilität ausdrücklich schriftlich zugesichert. Schließlich übernimmt IDEO Laboratories GmbH keine Gewähr für die Geeignetheit der Hard- oder Software für einen bestimmten Verwendungszweck, es sei denn IDEO Laboratories GmbH hat einen bestimmten Verwendungszweck ausdrücklich schriftlich zugesichert.
5.6. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, IDEO Laboratories GmbH alle durch die unberechtigte Mängelrüge entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
5.7. Im Falle der Nachbesserung von Hardware erwirbt IDEO Laboratories GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Hardwareteilen. Bei der Ersatzlieferung von Hardware oder Hardwareteilen erwirbt IDEO Laboratories GmbH mit der Anlieferung der neuen Hardware oder Hardwareteile beim Kunden das Eigentum an der auszutauschenden Hardware bzw. den auszutauschenden Hardwareteilen.
5.8. Leistungsangaben für Hard- oder Software stellen nur Beschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB dar, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
5.9. Mehraufwendungen und Schäden, die der Kunde durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Angaben, durch Änderungswünsche oder durch sonstige Behinderungen verursacht und zu vertreten hat, sind von dem Kunden gesondert zu erstatten.
 
6. Preise, Zahlungen Fälligkeit
6.1. Alle Preisen und Vergütungen sind in Euro zzgl. etwa anfallenden Umsatzsteuer zu zahlen.
6.2. Kosten für Fracht, Porto und- Versicherung sind im Preis oder in der Vergütung nicht enthalten, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6.3. An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit und werden als Arbeitszeit vergütet. Die sonstigen Kosten der An- und Abfahrt sowie Spesen sind ebenfalls gesondert zu vergüten.
6.4. Alle Geldforderungen von IDEO Laboratories GmbH gegenüber dem Kunden werden fällig, sobald die Rechnung dem Kunden zugeht. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto von IDEO Laboratories GmbH als bewirkt. Etwaige Diskont- und Bankspesen trägt der Kunde.
6.5. Geldforderungen von IDEO Laboratories GmbH sind vom Kunden, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, mit 8 % über dem Basiszinssatz p.a. seit Fälligkeit, anderenfalls mit 5 % über dem Basiszinssatz p.a. seit 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Rechnung zu verzinsen. Weißt der Kunde für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und Eintritt des Verzuges einen geringerer Zinsschaden von IDEO Laboratories GmbH nach, hat der Kunde nur Zinsen in der geringeren Höhe an IDEO Laboratories GmbH zu zahlen. Daneben bleibt IDEO Laboratories GmbH auch die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
6.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig. In diesem Falle kann IDEO Laboratories GmbH bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, die Herausgabe der gelieferten Hard- und Software verlangen und diese beim Kunden abholen, ohne dass deswegen ein Vertragsrücktritt erfolgt. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht zum Besitz.
 
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
  Dem Kunden kann gegenüber Ansprüchen von IDEO Laboratories GmbH nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags­verhältnis wie der Anspruch von IDEO Laboratories GmbH beruht.
 
8. Lieferzeit und Liefertermine
8.1. Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, soweit sie im Hauptvertrag oder sonst schriftlich von IDEO Laboratories GmbH als verbindlich bestätigt sind.
8.2. Bei Vertragsänderungen durch den Kunden nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch IDEO Laboratories GmbH, ist IDEO Laboratories GmbH an früher bestätigte Lieferzeiten und Liefertermine nicht mehr gebunden.
8.3. Bei vom Kunden verursachten Verzögerungen der Vertragserfüllung, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, bei nicht rechtzeitiger Übermittlung von für die zur Erbringung einer vertragsgerechten Leistung erforderlichen Angaben oder bei sonstigen Verletzungen von Mitwirkungspflichten des Kunden, verschieben sich die vereinbarten Lieferzeiten und Liefertermine angemessen.
8.4. Verzögert sich die Leistungserbringung von IDEO Laboratories GmbH aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen so verschieben sich die vereinbarten Lieferzeiten und Liefertermine angemessen, soweit die aufgetretenen Hindernisse für die Leistungserbringung durch IDEO Laboratories GmbH von erheblichem Einfluss sind.
8.5. In den vorstehenden Fällen der Veränderung der Lieferzeiten und Lieferterminen kann IDEO, anstatt eine angemessene Verschiebung der Lieferzeit oder Liefertermine zu verlangen, vom Hauptvertrag zurückzutreten, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden angemessen erscheint. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung zu.
 
9. Lieferung und Gefahrübergang
9.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Hard- oder Software an die zur Ausführung der Versendung oder des Transports bestimmten Person übergeben wird. Dies gilt auch dann wenn, IDEO Laboratories GmbH den Transport selbst übernimmt. Soweit sich der Transport oder die Versendung der Hard- oder Software ohne Verschulden von IDEO Laboratories GmbH verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem IDEO Laboratories GmbH dem Kunden mitteilt, dass die Hard- oder Software zum Abtransport bereitsteht.
9.2. IDEO Laboratories GmbH übernimmt für den Transport, die Versendung und die Verpackung der Hard- oder Software keine Haftung.
9.3. IDEO Laboratories GmbH versichert die Hard- und Software gegen Transport- und Versandschäden zugunsten des Kunden auf dessen Kosten, sofern der Kunde nicht mindestens ... Wochen vor dem Liefertermin schriftlich gegenüber IDEO Laboratories GmbH erklärt, dass er keine Transportversicherung wünscht.
9.4. Der Versand oder Transport erfolgt an die sich aus der Auftragsbestätigung ergebende Adresse des Kunden. Die Kosten des Versands, des Transportes oder der Verpackung trägt der Kunde.
9.5. Liefert IDEO Laboratories GmbH Individualsoftware, hat der Kunde die Individualsoftware unverzüglich nach Übergabe abzunehmen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Bestätigt der Kunde die Abnahme nicht schriftlich, so gilt die Individualsoftware ... Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Nutzung der Individualsoftware aufgrund eines wesentlichen Fehlers nicht möglich ist.
 
10. Haftung
10.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungs­verletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, und aus unerlaubter Handlung sind gegenüber IDEO Laboratories GmbH und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht.
10.2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet IDEO Laboratories GmbH nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten regelmäßig gesichert werden und aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10.3. Wird IDEO Laboratories GmbH vom Kunden wegen eines Schadens in Anspruch genommen, für den auch ein Dritter Einzustehen hat, kann IDEO Laboratories GmbH verlangen, dass sich der Kunde zunächst gemeinsam mit IDEO Laboratories GmbH bei dem Dritten um die ernsthafte Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht.
 
11. Sicherungen, Eigentumsvorbehalt
11.1. Die gelieferte Hard- oder Software bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch den Kunden Eigentum von IDEO Laboratories GmbH.
11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Hard- oder Software an Dritte zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden, solange der Eigentumsvorbehalt zugunsten von IDEO Laboratories GmbH besteht. Der Kunde hat IDEO Laboratories GmbH unverzüglich zu informieren, wenn eine Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahme erfolgt, die das Eigentum von IDEO Laboratories GmbH beeinträchtigen kann. Darüber hinaus hat der Kunde den Pfändungsgläubiger oder sonstige Dritte unverzüglich auf das Eigentumsrecht von IDEO Laboratories GmbH hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, IDEO Laboratories GmbH die gerichtlichen und außer­gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Hard- oder Software pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum hieran noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
11.4. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis erfolgt eine etwaige Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Hard- oder Software durch den Kunden im Namen und im Auftrag von IDEO. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten Hard- oder Software an der umgebildeten Sache fort. Sofern die gelieferte Hard- oder Software mit anderen, IDEO Laboratories GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt IDEO Laboratories GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von IDEO Laboratories GmbH gelieferten Hard- oder Software zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzu­sehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde IDEO Laboratories GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für IDEO Laboratories GmbH verwahrt.
 
12. Beendigung des Hauptvertrages
12.1. Beide Parteien können den Hauptvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht erforderlich.
12.2. Kündigt IDEO Laboratories GmbH den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund, steht IDEO Laboratories GmbH gleichwohl die vereinbarte Vergütung zu, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen bzw. der von IDEO Laboratories GmbH ersparten Anschaffungskosten und sonstige Aufwendungen für die noch nicht gelieferte Hard- oder Software.
 
13. Rückabwicklung des Hauptvertrages
13.1. Bei der Rückabwicklung des Hauptvertrages muss sich der Kunde die Zeit der Nutzung der Hard- oder Software anrechnen lassen. Im Hinblick auf eine durchschnittliche Lebensdauer von 60 Monaten bei Hard- oder Software, beträgt die vom Kunden zu zahlende Nutzungsentschädigung 1/60stel des für die jeweilige Hard- oder Software vereinbarten Preises je angefangenem Monat der Nutzung, es sei denn der Kunde weißt nach, dass er die Hard- oder Software nicht genutzt hat.
13.2. Bei Verschlechterung (z. B. durch offensichtliche Gebrauchsspuren) oder Untergang der Hard- oder Software vor Rücksendung an IDEO Laboratories GmbH, hat der Kunde die Wertminderung bzw. den Wert der Hard- oder Software zu ersetzen.
13.3. Soweit IDEO Laboratories GmbH berechtigt ist, von dem Hauptvertrag zurückzutreten oder den Hauptvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, kann IDEO Laboratories GmbH von dem Kunden einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, es sei denn der Kunde weist nach, dass IDEO Laboratories GmbH nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der geringere Schaden zu ersetzen. Davon unberührt bleibt das Recht von IDEO Laboratories GmbH, einen höheren Schadens­ersatzanspruch nachzuweisen und geltend zu machen.
 
14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Ilmenau.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Hauptvertrag ist Ilmenau.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Hauptvertrages und/oder der AGB unwirksam sein oder der Hauptvertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt, sonst gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

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